Finanzierung

In Kärnten wird ein Großteil der Kosten für den Personalaufwand im Musikschulwerk durch die sogenannte Musikschulabgabe, den früheren "Kulturschilling", abgedeckt. Die Restfinanzierung erfolgt durch die Schulgeldbeiträge und durch einen Beitrag aus dem Landesbudget.

Für den Sachaufwand der Musikschulen sind die jeweiligen Gemeinden zuständig. Sie stellen die Gebäude inklusive aller notwendigen Zusatzleistungen wie Reinigung, Heizung, Verwaltung sowie das für den Unterricht notwendige Material - Instrumente, Noten, Büroartikel - zur Verfügung.

Spezifische Studien zur Umwegsrentabilität belegen (Schneider, F., Dreer, E.: Volkswirtschaftliche Analyse des Musikschulwerks 1997 für Oberösterreich und Lassnig-Walder, J.: Die volkswirtschaftlichen Effekte des Kärntner Landesmusikschulwerks - Multiplikatoranalyse 2001) die positiven wirtschaftlichen Effekte.

Diese und weitere Studien belegen, dass mit jenem Geld, welches von öffentlicher Hand in relativ geringer Höhe in die Musikschulen investiert wird, hohe positive Effekte für die regionale Wirtschaft erzeugt werden.